Wie eingangs erwähnt, ist die Audioformatkonvertierung nicht immer
verlustfrei. Wird bei der Umwandlung die Länge der Samplewerte
(Quantisierung) reduziert, leidet darunter die Qualität. Aber auch bei einer
Konvertierung von u-law nach Byte geht Information verloren, obwohl in beiden
Fällen die Samplewerte 8 Bit lang sind. Es ist deshalb zu empfehlen,
u-law-Samples in ein Wort-Format zu wandeln, auch wenn dann die Zieldatei
doppelt so groß wird.
Als Zielformat sind AIFF und WAV die beste Wahl, da sie flexibel sind und im
den Sampledaten vorangestellten Dateikopf alle wichtigen Informationen
enthalten. Sie können außerdem mit Kommentaren versehen werden.
Es kann vorkommen, daß die Dateinamenserweiterung auf ein falsches Format hinweist. In diesem Fall sollte man SOX durch die Option -t auto das Format selbst bestimmen lassen. Bei Rohformaten kann SOX zwar keine eindeutige Aussage treffen, gibt aber nach einer Analyse der Samplewerte eine Vermutung aus.
Ist die Konvertierung mit einer Änderung der Samplingrate verbunden, ist das Ergebnis meist verrauscht. Es empfiehlt sich, danach den Tiefpaßfilter anzuwenden mit dem Wert 42,5 % der kleineren der beiden Samplingraten als Parameter.

Man sollte sowohl tmp.yy als auch sound.yy anhören, um zu sehen, ob der Filter geholfen hat. Wenn zusätzlich noch das Quantisierungsmaß verringert wird (z.B. von 16 auf 8 Bit), dann ist es besser, den Filter zuerst anzuwenden, solange man die höhere Genauigkeit nutzen kann.
Noch ein Tip zum SUN AU-Format: AU-Dateien im Rohformat konvertiert man mit
SOX -t ul -r 8012 name.au name.xx bzw. in umgekehrter Richtung
SOX name.xx -r 8012 -U -b name.au
Wird -U nämlich weggelassen, erzeugt SOX eine AU-Datei mit linearen
Samplewerten.